![]() |
||
|
Corporate Governance: Unternehmensverfassungen auf dem Prüfstand „Corporate Governance als Erfolgfaktor im internationalen Wettbewerb“ war das Thema der Konferenz, die am 13. und 14. September 2004 von Wissenschaftlern der Universität Bremen in Moskau durchgeführt wurde.
Mehr als 70 Theoretiker und Praktiker aus acht Ländern waren der Einladung zur Konferenz gefolgt, die das Institut für Weltwirtschaft und internationales Management (IWIM) der Universität Bremen am International Business Institut in Moskau veranstaltet hat. Ein Schwerpunkt der Konferenz war die Frage, inwieweit unterschiedliche institutionelle Rahmenbedingungen und Traditionen es rechtfertigen, dass es weltweit sehr unterschiedliche Formen der Unternehmensführung und Aufteilungen von Rechten und Pflichten der Unternehmensbeteiligten wie Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionären und Arbeitnehmern gibt. Die Übernahme internationaler Standards im Unternehmensrecht und die Anlehnung an rechtliche Bestimmungen in anderen Ländern sind ganz aktuelle und politisch brisante Fragestellungen in allen GUS-Staaten. Daß es hier auch um handfeste Interessen geht, wurde insbesondere durch die wechselseitigen hitzigen Reaktionen auf die Vorträge des Leiters des Komitees für Eigentum der Staatlichen Duma der Russischen Föderation, Dmitry Pleskachevsky, und von Leitern großer staatlicher Volksbetriebe deutlich. Die Arbeit russischer Aktiengesellschaften werde bei der augenblicklichen Rechtslage durch Eroberer, Erpresser und Investmentfonds behindert. Bei den großen Volksbetrieben als Spezialform einer geschlossenen Aktiengesellschaft, die nach der Privatisierung formal den Mitarbeitern gehören, sei eine effektive Kontrolle des Managements bei der augenblicklichen Unternehmensverfassung nicht gegeben. Die Form der Aktiengesellschaft sei in Russland beim Beginn der Transformation außerdem von viel zu vielen Gesellschaften gewählt worden, vielfach seien es Gesellschaften, die in anderen Ländern als Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) geführt würden und in dieser Rechtsform besser aufgehoben wären. Weitgehend Einigkeit bestand darüber, dass Fragen der Transparenz von Unternehmen, der Verlässlichkeit des Rechnungswesen, der Wirtschaftsprüfung und des Schutzes der Interessen auch von Minderheitsaktionären im Interesse eines sich entwickelnden Kapitalmarktes in Russland schnell gelöst werden müssen. Eine Einhaltung der Mindeststandards einer Corporate Governance, wie sie in den 2004 revidierten OECD-Grundsätzen einer Corporate Governance formuliert sind, ist auch die Voraussetzung dafür, dass sich Unternehmen und Länder dauerhaft in internationale Wirtschaftskreisläufe einschalten und auf internationale Kapital- und Technologiemärkte zurückgreifen können, so Prof. Sell (IWIM) bei der Eröffnung der Konferenz. Dr. Max Gutbrot (Baker&McKenzie) führte aus, daß der russsische Corporate Governance Code im wesentlichen dem OECD Modell folge. Er träfe aber nicht auf eine informierte Öffentlichkeit, die seine Durchsetzung zu überwachen wisse. Die Rechtsdurchsetzung müsse verbessert werden, die Initiative des Wirtschaftsministeriums zur Reform des Zivilprozessrechtes sei daher zu begrüßen. Er regt die Entwicklung eines „Corporate Governance Scorecard“ für Russland an, um zu messen, inwieweit die Unternehmen sich an die Empfehlungen des Codes halten. Regina von Flemming, Gesellschafterin bei Flemming & Partner, zeigte aus der Praxis auf, dass es insbesondere an Transparenz, aber auch an Verlässlichkeit von Informationen aus dem Rechnungswesen von Unternehmen fehlt. Fehlende Kontrolle erleichtert kriminelle Machenschaften unter Nutzung von Scheinfirmen. Indirekt sprach sie damit die oft vernachlässigte Rolle der Wirtschaftsprüfung und einer kritischen Wirtschaftspresse im System einer Corporate Governance an. In der Diskussion wurde deutlich, dass diese Probleme insbesondere Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen erschweren und oft verhindern. Der renommierter russischer Wirtschaftwissenschaftler Dr. Andrey Yakovlev wies bei der Vorstellung seines Forschungsprojekts „Insiders, Outsiders and Good Corporate Governance: Russian Experience“ darauf hin, dass die Entwicklung der Corporate Governance im Zusammenhang mit einer Kapitalkonsolidierung stehe, bei der sich Eigentum und Management weiter auseinander entwickelten und der Einfluß der Mitarbeiter und Gewerkschaften reduziert werde. Um die daraus folgenden neuen Anforderungen an das Management ging es auch im Vortrag von Dr. Dmitry Cherkaev, der in Russland das Forschungszentrum der Assoziation der unabhängigen Direktoren leitet. Er befürwortete die Stärkung der Stellung unabhängiger nichtgeschäftsführender Direktoren im Verwaltungsrat, um das Unternehmen bei Interessenkonflikten der geschäftsführenden Direktoren vor nachteiligen Entscheidungen zu schützen. Das entspricht einer aktuellen Empfehlung der EU-Kommission für börsennotierte Unternehmen der EU-Mitgliedstaaten. Mit der Empfehlung wird allerdings indirekt eingestanden, dass bei Publikumsgesellschaften mit Streubesitz das in den meisten Ländern verbreitete und auch den OECD-Prinzipien zugrunde liegende Modell einer primär durch die Aktionäre ausgeübten Kontrolle oft nicht funktioniert. Allerdings hat die in den USA schon übliche Einbindung nicht geschäftsführender Mitglieder in den Board viele Missbräuche auch nicht verhindern können. Interessenungebundene Personen werden auch eigene Interessen wahrnehmen und zu diesem Zweck mit anderen koalieren mit ungewissem Ausgang für den Nutzen des Unternehmens. Inwieweit die Rechte der Aktionäre zur Bestimmung ihrer Interessenvertreter im Board durch den Druck zur Bestellung „unabhängiger“ Direktoren berührt wird, ist eine weitere noch offene Frage. In parallelen Sitzungen der Konferenz wurden Probleme der Corporate Governance auch in China, Japan, Usbekistan, der Ukraine und den USA, Fragen der Einwirkung von Corporate Governance auf die Innovationsprozesse von Unternehmen sowie Fragen der Unternehmenskommunikation und der Public Relations mit einem Bericht von Leonid Loss über die PR-Erfahrung der Firma Knauf zur erfolgreichen Marktbearbeitung in Russland vorgestellt. Schlüsselfaktoren für den Erfolg waren Schulungsangebote für Handwerker zum Umgang mit neuen Materialien und soziales Sponsoring. Am Beispiel des Enron Skandals wurde deutlich gemacht, dass selbst die gesetzlichen Regelungen einer Corporate Governance in den USA nicht ausreichen, wenn kriminelle Energie des Management mit einer zersplitterten Eigentümerstruktur und dem Versagen anderer Stakeholder zusammentreffen. Kritisch hinterfragt wurde auch, ob nicht nur die Corporate Governance Prinzipien der OECD von 1999, sondern auch die revidierten Prinzipien von 2004 den veränderten Herausforderungen durch die Zunahme des Gewichts institutioneller Anleger und der Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. im Rechnungswesen und bei wechselseitigen Beteiligungen, gerecht werden. Über die Entwicklung des Wirtschaftsprüfungswesens in Russland mit einem Plädoyer für die seriöse Arbeit auch und oft besonders kleiner und mittlerer Gesellschaften berichtete Prof. Dr. Nikolay Tuchak. Tobias Schauf vom IWIM betonte, dass zu unterscheiden sei zwischen dem rechtlich verbindlichen Rahmen einer Corporate Governance, der durch Aktiengesetz und andere Bestimmungen gegeben sei, und darüber hinausgehenden Regelungen auf Unternehmensebene, die freiwilliger Natur und durch die Unternehmen gestaltbar seien. Hier stelle sich die Frage, ob allgemeine Kodizes in den marktwirtschaftlichen Ländern mit relativ strengen gesetzlichen Bestimmungen den Wettstreit um die besten firmenindividuellen Lösungen für eine Unternehmensverfassung eher erlahmen ließen. Die Konferenz wurde in Moskau veranstaltet, weil es nur so möglich war, einige der Referenten mit authentischen Berichten zu gewinnen. Hilfreich war dabei die Unterstützung durch den Verband der Deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation, das Wirtschaftsministerium der Russischen Föderation und hier insbesondere durch das Department „Corporate Governance and New Economics“.Das IWIM hat seit langem Kontakte mit vielen Universitäten aus Osteuropa und angrenzenden Ländern, so dass für viele Teilnehmer an der Konferenz Moskau der günstigere Tagungsort war. Aufgrund einer engen Kooperation mit dem National Business Institute Moskau konnten die hervorragenden Möglichkeiten des Instituts genutzt werden. Der Rektor, Prof. Dr. Sergey Plaxiy, betonte im Resümée, daß die Konferenz nicht nur die Möglichkeit eines Meinungsaustausches über aktuelle Fragen von Corporate Governance gegeben, sondern auch offene Fragestellungen und den Bedarf an weiteren Analysen aufgezeigt habe. Prof. Sell dankte im Schlusswort Dr. Alexander Krylov für die konzeptionelle und organisatorische Vorbereitung der Konferenz. und seine Moderation. Sein Dank galt neben den genannten Institutionen auch der Bremen School of Economics für die Mitwirkung bei der Organisation sowie der Bremer Gesellschaft für Wirtschaftsforschung (BGW e.V) für die finanzielle Unterstützung.
Corporate Governance als Erfolgsfaktor im internationalen Wettbewerb Internationale Konferenz / Moskau 14.-15. September 2004
Veranstalter: · Institut für Weltwirtschaft und Internationales Management (IWIM) der Universität Bremen · Bremen School of Economics (BSoE) · National Business Institute Moscow
in der Kooperation mir dem Verband der Deutschen Wirtschaft in der RF
Ort : National Business Institute, ul. Junosty 5/1, 11395 Moskau, Russland Relevanz des Themas:
Fragen der Unternehmensverfassung und der Unternehmensführung sind von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung von Ländern. Die Übernahme von „Best Practices“ auf diesem Gebiet ist insbesondere für die Transformationsländer von größter Bedeutung. Die OECD hat Grundsätze des Corporate Governance entwickelt, die international und in nationalen Arbeitsgruppen intensiv diskutiert werden. Die OECD hat im November 2002 eine Kampagne zur Stärkung der Corporate Governance gestartet, die in der Folge zu einer Intensivierung der Arbeit und Propagierung der Grundsätze auf regionaler Ebene geführt hat. Die Grundsätze werden in ihrer Bedeutung nicht nur betont, sondern sie sollen auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen weiter entwickelt werden. Die Grundsätze stellen einen internationalen Vergleichsmaßstab für empfehlenswerte Verfahrensweisen in der Unternehmensführung und –kontrolle dar und dienen z.B. der Weltbank als eines der Kriterien für Länderprüfungen. Die Grundsätze thematisieren die Aktionärsrechte, die Gleichbehandlung der Aktionäre, die Rolle der verschiedenen Beteiligten (Stakeholders), Offenlegung und Transparenz und die Pflichten des Aufsichtsrates.
Eine gute Unternehmensführung ist die Voraussetzung dafür, dass Kapital gebildet und von ausländischen Investoren angezogen werden kann, sie ist damit auch Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt. Die Leitsätze sind weder für Unternehmen, noch für Regierungen verbindlich, sie sind aber als eine Orientierungshilfe für Unternehmen und für die Wirtschaftspolitik gedacht.
Gegenstand der Konferenz: Auf der Tagung sollen die unterschiedlichen Rechtssysteme, institutionelle Rahmenbedingungen und Traditionen behandelt werden, die dafür verantwortlich sind, dass es weltweit sehr unterschiedliche Formen der Unternehmensführung und -kontrolle gibt. Die Arbeitsgruppen aus den einzelnen Ländern werden zum einen den Stand der Diskussion um die OECD-Grundsätze in ihren Ländern thematisieren, zum anderen die Entwicklung der institutionellen Rahmenbedingungen in ihren Ländern darstellen. Gemeinsam soll versucht werden, die wesentlichen Unterschiede in den Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern herauszuarbeiten. Die Ergebnisse der Tagung sollen in einem Sammelband publiziert werden.
Themenblöcke: · Entwicklung von Corporate Governance weltweit. · Corporate Communications Public Relations als Element von Corporate Governance. · Einwirkungen von Corporate Governance auf die Innovationsprozesse im Unternehmen
Teilnehmerkreis: Die Teilnehmer kommen aus Deutschland, aus Russland und anderen osteuropäischen Ländern. Sie sollten sich wissenschaftlich und / oder praktisch mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt haben. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter osteuropäischer und deutscher Unternehmen, Hochschulen und Verbände, die ihre Erfahrungen in die Diskussion einbringen können. Die Konferenz wird nach Absprache auch für andere Interessenten geöffnet.
Vorarbeiten:
Das Institut für Weltwirtschaft und Internationales Management (IWIM) der Universität Bremen befasst sich seit langem mit Fragen der internationalen Unternehmensführung und mit einem Vergleich der Praktiken der Unternehmensplanung im internationalen Kontext. Diese Thematik war auch Gegenstand eines internationalen Forschungsprojekts, an dem das Institut mitgewirkt hat. Fragen der Unternehmensführung und insbesondere der Außendarstellung, die bei der OECD im Bereich der Transparenz von Unternehmen behandelt wird, sind auch Gegenstand der Forschung des Instituts auf dem Gebiet der Public Relations. Die osteuropäischen Partner sind durch die Kontakte in den Forschungsprojekten in die Arbeit eingebunden und befassen sich in kleineren Arbeitsgruppen mit dieser für sie zum Teil relativ neuen Thematik. Sie arbeiten überwiegend an einer Bestandsaufnahme der Diskussion in ihren Ländern, die zum einen die Frage der institutionellen, durch den Staat gesetzten Rahmenbedingungen betrifft, in der sich formal z.B. in Russland in vielen Bereichen wie dem Bankwesen eine Annäherung an westliche Standards andeutet, zum anderen an der Frage der Führung von Unternehmen in der Praxis. Aktuelle Ereignisse in Russland belegen, wie wichtig insbesondere die Klärung des Verhältnisses von Staat zu Wirtschaft ist.
Ansprechpartner: Dr. Alexander Krylov, Tel. 0421 2183075 Publikationen Forschung Information Information |
![]()
|
|
|
Beirat
|
||
|
|
||